pflegen – waschen – betreuen – helfen

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen, telefonischen und schriftlichen Verträge mit „Ihre gute Fee GmbH“, Geschäftsführerin Sabine Schlöder, Heidelsteinstraße 9, 36145 Hofbieber.

 

2 Vertragsgegenstand

Die Ihre gute Fee GmbH (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) bietet ausschließlich auf Grundlage dieser AGB hauswirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere Haushaltshilfe, Reinigungsarbeiten z. B. Solarreinigung, Seniorenbetreuung und Kinderbetreuung an. Diese Dienstleistungen werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin (nachfolgend: „Personal“) sowohl in Privathaushalten als auch in Geschäftsräumen des Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) erbracht.

Andere Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn die Auftragnehmerin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3 Leistungsumfang

  1. Für Art und Umfang der Leistungen der Auftragnehmerin ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages maßgebend. Das Personal der Auftragnehmerin ist nicht befugt, Abweichungen zu den vertraglichen Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Alle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern sind schriftlich niederzulegen. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart.
  1. Die Auftragnehmerin setzt für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zuverlässiges Personal ein, welches sie zuvor entsprechend instruieren und einweisen wird. Für das Personal der Auftragnehmerin besteht eine Haftpflichtversicherung sowie gesetzliche Unfallversicherung. Bei Krankheit und Urlaub des eingeplanten Personals bemüht sich die Auftragnehmerin in Absprache mit dem Auftraggeber umgehend um eine geeignete Vertretung.
  1. Der Auftraggeber ist gegenüber dem Personal der Auftragnehmerin nicht weisungsbefugt. Das Direktionsrecht gegenüber dem Personal obliegt allein der Auftragnehmerin. Diese bestimmt auch nach billigem Ermessen die Art und Weise der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  1. Explizit ausgeschlossen sind Transporte und Beförderungen des Auftraggebers und seiner Familienangehörigen in Privatautos des Personals der Auftragnehmerin.

 

4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur vertraglich vereinbarten Zeit Zutritt zu den Räumlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Leistungen ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen. Erfolgt dies durch die Aushändigung von Schlüsseln, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, diese ordnungsgemäß zu verwahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht in deren Besitz gelangen. Für überlassene Schlüssel unterhält die Auftragnehmerin eine Schlüsselversicherung. Die zur Verfügung gestellten Schlüssel werden nach Aufforderung dem Auftraggeber jederzeit wieder zurückgegeben.
  1. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der Auftragnehmerin und deren Personal kostenfrei die erforderlichen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel (z.B. Staubsauger, Putzmittel, Bügelutensilien) sowie Wasser, Abwasser und Strom in dem für die Durchführung der Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Arbeitsgeräte gewährleistet ist.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Personal der Auftragnehmerin vor Aufnahme der Tätigkeit auf mögliche Gefahrenquellen für deren Gesundheit (z.B. ansteckende Krankheiten, gesundheitsgefährdende Stoffe, Baumängel, defekte Geräte) in seinem Haushalt hinzuweisen.
  1. Kann der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen, hat er dies der Auftragnehmerin rechtzeitig, im Falle absehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) mindestens jedoch 2 Wochen und im Übrigen spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

Vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber in vereinbartem Umfang in Rechnung. Ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen mit dem eingeplanten Personal werden hiervon jedoch in Abzug gebracht. Dem Auftraggeber ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, der Auftragnehmerin sei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden.

 

5 Vergütung/Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wird die Vergütung in Abhängigkeit von der geleisteten Stundenzahl abgerechnet, wird die Rechnung auf Grundlage der vom Auftraggeber jeweils unterzeichneten Stundennachweise erstellt. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt, je angefangene 15 Minuten.
  1. Sollten sich Preisänderungen ergeben, wird der Auftraggeber darüber schriftlich informiert. Für die Wirksamkeit einer Preiserhöhung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung widerspricht. Die Auftragnehmerin wird bei Ankündigung der Preiserhöhung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  1. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Nachhinein zum Monatsende. Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungsstellung sofort.
  1. Die Rechnungen sind brutto ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum.

 

6 Schweigepflicht

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, während und nach ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung wird die Auftragnehmerin auch ihren Mitarbeitern auferlegen.

 

7 Wettbewerbsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie mindestens drei Monate nach Beendigung der Dienstleistungen kein Personal der Auftragnehmerin, welches anlässlich der Vertragsdurchführung beim Auftraggeber tätig geworden ist, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. Die Auftragnehmerin ist im Falle eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist hiervon unbenommen.

 

8 Haftung

  1. Die Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber Mängel oder Schäden nicht unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung der Auftragnehmerin anzeigt. Um seiner Anzeigepflicht nachzukommen, muss der Auftraggeber den Schaden und/oder Schadenshergang so genau wie möglich beschreiben.
  1. Die Auftragnehmerin haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur aus Garantien, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
  1. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser zumindest einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten des Personals und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

9 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag ist unbefristet und auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht eine bestimmte Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart wurde.
  2. Ist der Vertrag unbefristet, kann er von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet werden. Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

10 Widerrufsbelehrung

Der / Die Auftraggeber/-in hat das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin unter der o. g. Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die die Auftragnehmerin von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es sei ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienst-/Reinigungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, der bereits erbrachten Dienst-/Reinigungsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

 

11 Schlussvorschriften

  1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Auftraggeber eine E-Mail sendet und eine Empfangsbestätigung der E-Mail von der Auftragnehmerin vorlegen kann.
  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

 

Hofbieber, Dezember 2014

Kontakt

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Haushaltsservice
Sabine Schlöder
Schulstraße 7 
36145 Hofbieber

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06684-91895-0
Telefax:
06684-91895-29
E-Mail:
Zum Kontaktformular

 
Filiale Nidderau:

Ansprechpartnerinnen: Frau Simone Röder (Büro) und Frau Katja Matthäus (Disposition)

Telefon:
06684-91895-12

Filiale Steinau a.d.Str.:

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06684-91895-12

Ansprechpartnerinnen: Frau Röder / Frau Göller

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