Häusliche Kurzzeitpflege und Haushaltshilfe
Neue Regelung ab 1. Januar 2016 schließt Versorgungslücke bei der Haushaltsführung
Ab 1.1.2016 hat sich die Regelung über die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe zugunsten nicht pflegebedürftiger sowie kurzzeitig kranker Versicherter geändert. Das Team von „Ihre gute Fee“ begrüßt diesen Schritt sehr, da hiermit eine Lücke geschlossen wurde.
Sie betrifft vor allem alleinstehende Versicherte, denen nun endlich auch geholfen werden kann. Sie erhalten einen Anspruch von höchstens 4 Wochen bei einer Erkrankung bzw. (ambulanten) OP, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind!
Konkret geht es um die Überleitungs- und Kurzzeitpflege sowie eine entsprechende Unterstützung im Haushalt. Betroffen sind davon alleinstehende Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sofort rehafähig sind und deshalb bisher keinen Anspruch auf eine krankenversicherungs- bzw. pflegeversicherungsrechtliche Leistung hatten.
Hier haben nun zahlreiche Krankenkassen ihre Leistungen angepasst bzw. erweitert. Unser Team kann Ihnen nun für 4 Wochen im Haushalt helfen.
Detaillierte Informationen zur Neuerung des Krankenhausstrukturgesetzes stellt der WALHALLA-Fachverlag auf seiner Website zur Verfügung. Eine verständliche Zusammenfassung bietet außerdem der Haufe-Verlag an.
Des Weiteren haben zahlreiche Krankenkassen ebenfalls Ihre Informationen auf ihren Websites aktualisiert. Hier eine Auswahl:
Wenn Sie davon betroffen sind oder ein Mitglied Ihrer Familie bzw. jemand aus Ihrem Freundeskreis, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei der des Versicherten unter dem Stichwort „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen mit unseren Haushaltsdienstleistungen gerne weiter. Pflegeleistungen, die wir nicht anbieten, können wir auf Wunsch an unsere Kooperationspartner vermitteln.