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Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Wenn eine Krankheit Ihnen es nicht mehr erlaubt Ihre Familie zu versorgen, unterstützen wir Sie.

Ihr Haushalt in guten HändenDas in Anspruch nehmen einer Haushaltshilfe ist eine Sozialleistung. Sie kann von der Sozialversicherung, den gesetzlichen Krankenversicher-
ungen
aber auch von der privaten Unfallversicherung übernommen werden. Wann ist das der Fall?

  • Wenn Sie plötzlich und unerwartet ins Krankenhaus müssen und Sie mindestens ein Kind unter 12 oder 14 Jahren haben (je nach Krankenkasse)
  • Wenn Sie mit Ihrem 2. Kind schwanger sind und  zu Hause Hilfe und Unterstützung benötigen (egal ob stationär oder zu Hause sind)
  • Wenn Sie ein Baby / Kind haben und krank sind, z. B. Arm oder Bein gebrochen oder aus anderen Gründen krank geschrieben sind
  • Wenn eine Kur ansteht und Sie wollen, dass Ihre Familie während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist
  • Wenn Sie nach einem längeren Krankenhausaufenthalt noch geschwächt sind und vorübergehend Unterstützung benötigen
  • Wenn Sie z. B.  einen Unfall hatten und deshalb nicht alle anfallenden Arbeiten im Haushalt erledigen können

Wir helfen schnell und zuverlässig. Viele Leistungen lassen sich mit den Krankenkassen abrechnen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch geregelt, z. B.

In der gesetzlichen Renten– und Arbeitslosenversicherung regelt § 54 SGB IX den Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn aufgrund einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) die Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe orientiert sich dabei an § 38 SGB V. Kostenträger der Haushaltshilfe ist aber der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme – meistens die deutsche Rentenversicherung Land oder Bund.

Sprechen Sie uns an oder holen Sie sich Informationen von unserem Team am Telefon, wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen in allen praktischen Fragen und bei den Formalitäten! Aus unseren mehrjährigen Erfahrungen können wir Sie von Anfang an beraten, damit unsere Haushaltshilfe ohne viel verlorene Zeit so schnell wie möglich bei Ihnen beginnen kann!

Lesen Sie auch bitte unsere Rechtshinweise im Impressum

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Aktuell: Haushaltshilfe bei Privatversicherten

Prüfen Sie, ob Sie ausreichend abgesichert sind!

Da private Krankenkassen und Rentenversicherungsträger nicht an die Gesetzesvorlagen für gesetzliche Krankenkassen gebunden sind, ist es unbedingt wichtig, vor Vertragsabschluss die Leistungen, die Sie für Ihre Familie unbedingt benötigen, genau zu prüfen! Haushaltshilfe ist bei Privatversicherten nicht abrechenbar, so wie es bei den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträgern vorgesehen bzw. gesetzlich geregelt ist.

Und was machen Sie, wenn Sie z. B. BeamtIn sind (z. B. LehrerIn) und aufgrund einer (akuten) Erkrankung bzw. aus den Folgen eines Unfalls nicht zur Arbeit gehen können und Sie mindestens noch ein Kind zu Hause versorgen müssen? Und Ihre private Krankenkasse / Beihilfe zahlt nicht oder nur sehr geringe Sätze?

In diesem Fall müssen Sie sich am Besten rechtzeitig um eine zusätzliche Absicherung kümmern. Wir können Ihnen aus einigen Erfahrungen mit Krankenversicherungen nur dazu raten, sich für diesen Fall zusätzlich abzusichern. Denn wenn Sie Familie haben, muss folgendes Risiko einkalkuliert werden:  Sie als die Hausfrau / Mutter können krank werden und Ihr Mann hat keine Möglichkeit kurzfristig Urlaub zu machen, um den Haushalt im gewohnten Gang weiterzuführen. Denn Sie können nie wissen, wie lange eine Erkrankung dauern kann.

Mag sein, dass sich dieser Beitrag liest, wie der eines Versicherungsexperten, doch glauben Sie uns, als Experten für alles rund um den Haushalt sprechen wir aus der Praxis.

Falls Sie dazu Fragen haben, wir können Ihnen geeignete Partner nennen, über die wir Haushaltshilfe abgerechnet haben bzw. abrechnen können!

Rufen Sie uns an von montags – freitags von 8.30 Uhr  bis  12.30 Uhr unter
der Telefon-Nr. 0 66 57 – 60 89 13 – 0. Oder schreiben Sie uns.

Wir beraten Sie unverbindlich.
Kontakt

Ihre gute Fee GmbH

Haushaltsservice
Sabine Schlöder
Schulstraße 7 
36145 Hofbieber

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Hilfe im Krankheitsfall

Wir vermitteln Ihnen eine Haushaltshilfe. Hier erfahren Sie, wann Sie Hilfe in Anspruch nehmen können

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