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Wissenswertes

Haushaltshilfe: Soziale Dienstleistungen brauchen auch soziale Absicherung

Nehmen Mitbewerber ihre soziale Veranwortung gegenüber ihren Minijobbern wirklich ernst?

Hofbieber, 26.10.10 – Gerade heute wurde ich als Chefin zum wiederholten Mal gefragt, wie ich denn das „mache“ mit unseren Minijobbern. Eine Freundin erklärte mir die Situation einer Bekannten, die im Einzelhandel als 400 € Kraft arbeitet. „Bekommen die Minijobber eigentlich bezahlten Urlaub oder wie ist das denn, wenn sie krank wird?“ fragte mich die Freundin. „Den Urlaub muss sie immer vorarbeiten, damit sie für die zwei Wochen Urlaub Geld bekommt und als sie mal krank war und den gelben Zettel abgegeben hat, hat sie trotzdem nichts bekommen!“ erklärte sie mir.

FrageGesetzgeber hat klare Regelungen
So und ähnlich werde ich immer wieder als Unternehmerin gefragt. Und ich muss sagen, in diesem Fall schäme ich mich immer wieder für meine „Kollegen“. Gesetzlich ist es eindeutig geregelt, dass der Urlaub auch bei Minijobbern bezahlt werden muss. Das sind mindestens 24 Arbeitstage im Jahr nach dem Bundesurlaubsgesetz. Ebenso gibt es die gesetzliche Regelung, dass es eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geben muss, und zwar bei Minijobbern bis zu 6 Wochen im Jahr. Danach ist dann Schluss.

Ich verstehe es nicht, dass sich manche Arbeitgeber – auch caritative Einrichtungen – meist nicht daran halten bzw. behaupten, dies sei schon im Lohn enthalten. Das kann und darf nicht sein.

Krankengeld und Urlaubsgeld? Bei uns? Na klar!

Auch unsere MitarbeiterInnen auf 400 € Basis bekommen alle bezahlten Urlaub und werden auch im Krankheitsfall bezahlt. Das ist normal, seriös und auch sozial. Diese auch rechtliche Selbstverständlichkeit kostet natürlich auch – aber wenn ich wertvolle Arbeitsleistung bekommen will, muss ich dies auch angemessen bezahlen. Sie kennen bestimmt den Sinnspruch: Was nichts kostet ist auch nichts wert! Dann kann ich auch keine engagierte, loyale und gewissenhafte Arbeit erwarten! Pauschale Zahlung = pauschale Leistung!

Meine Meinung dazu: Angebote für Haushaltshilfen zum Dumpingpreis sind von vornherein unsozial.

Sollten Sie als Interessentin ein deutlich günstigeres Angebot finden, als unseres, seien Sie gewiss, dass es in vielen Fällen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen geht. Und fragen Sie sich, ob Sie das wollen, denn Sie wissen ja: „Was du nicht willst was man dir tut, das füge auch keinem Anderen zu“.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Dann schreiben Sie mir oder rufen mich an.

Sechs gute Gewohnheiten, die Sie auf Dauer entlasten:

Ein paar ganz einfache Spielregeln helfen Ihnen sehr, wenn Sie sie zur Gewohnheit machen können. Investieren Sie zu Beginn ein wenig Disziplin – dann werden Sie von einem deutlichen Plus an Ordnung und Ästhetik sowie durch den realen Zeitgewinn belohnt!

1. Wenn Sie etwas benutzen, legen Sie es wieder zurück.

2. Wenn Sie etwas öffnen, schließen Sie es wieder.

3. Wenn Ihnen etwas herunterfällt, heben Sie es wieder auf.

4. Wenn Sie etwas nachkaufen müssen, notieren Sie sich das sofort.

5. Wenn etwas kaputt geht, reparieren Sie es innerhalb einer Woche.

6. Wenn sich etwas nicht reparieren lässt, werfen Sie es sofort weg.

Umsetzungs-Tipp:

Nr. 4, also das Notieren fehlender Gegenstände, werden Sie sich nur dann wirklich zur Gewohnheit machen können, wenn Sie es sich einfach machen: wenn Sie einen Ort dafür schaffen. Legen Sie beispielsweise für Haushaltsdinge einen Block (an den ein Stift angebunden ist) in der Küche bereit. Für Büroausstattung und persönliche Gegenstände können Sie in Ihrem Zeitplanbuch eine Liste anlegen oder, falls Sie das Zeitplanbuch nicht immer mit sich tragen, im Portemonnaie.

Gutes Gelingen!

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